-
Objektname/ID
- Favoriten
- Für Vermieter
- Buchen
-
Menü
Die Ferienwohnungen Lilo Sattler, Inh. Christian Ehlers, Bahnhofstraße 14, 25761 Büsum (im Folgenden „Vermittler” genannt), vermitteln Ferienunterkünfte im Namen und für Rechnung der jeweiligen Eigentümer/Vermieter. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Gast und dem jeweiligen Eigentümer bzw. Vermieter der gebuchten Ferienunterkunft zustande. „Ferienwohnungen Lilo Sattler” handelt beim Abschluss und bei der Abwicklung des Beherbergungsvertrags als bevollmächtigter Vertreter des Eigentümers/Vermieters.
Buchung / Vertrag
1. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung bezeichneten Eigentümer als Vermieter zustande. Ferienwohnungen Lilo Sattler vermittelt und verwaltet den Vertrag im Namen und für Rechnung des Vermieters.
1.1 Der Beherbergungsvertrag kann dabei auf unterschiedliche Art und Weise zustande kommen:
Bei Direkt-Buchungen über die Internetseite des Vermittlers kommt der Vertrag zustande, wenn der Gast am Ende des Buchungsvorgangs den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ anklickt. Damit nimmt der Gast das Angebot zur Buchung an und es kommt bereits ein verbindlicher Beherbergungsvertrag mit dem Eigentümer zustande. Zuvor hat der Gast Gelegenheit, über den Button „Persönliche Daten ändern“ oder über die Zurück-Funktion seines Browsers Änderungen am Reisezeitraum oder an den Buchungsdaten vorzunehmen.
Ersatzweise kann auch über den „Bestätigungslink“ die Buchung als verbindlich bestätigt werden. Der Bestätigungslink wird zugesendet, wenn nicht bereits über die Homepage / das Portal verbindlich gebucht worden ist.
Bucht der Gast nicht direkt über die Internetseite des Vermittlers, sondern stellt er lediglich eine Anfrage und über- sendet der Vermittler per E-Mail/Telefax und/oder Post einen Mietvertrag zur Buchung, stellt dies ein Angebot dar, und kommt ein Beherbergungsvertrag mit der beidseitigen Unterzeichnung des Mietvertrages sowie Eingang des unter- zeichneten Vertrages beim Vermittler zustande. Nach Übersendung des Mietvertrags zur Unterzeichnung an den Gast ist der Vermieter an dieses Angebot für einen Zeitraum von höchstens sieben Tagen gebunden, sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist.
Soweit bei einer Buchung über ein Partnerportal für einzelne Vertragsbestandteile, insbesondere Stornierungs- oder Zahlungsbedingungen, abweichende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese den entsprechenden Regelungen dieser AGB vor. Für die Durchführung des Beherbergungsvertrags gelten im Übrigen diese AGB.
1.2 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von der Vermittlung zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert, ist aber vom Gast nicht direkt über die Internetseite abrufbar. Im Rahmen der Vertragsabwicklung leitet die Vermittlung die Vertragsdaten an den Eigentümer weiter. Soweit die Vermittlung dem Gast sämtliche Informationen zum abgeschlossenen Beherbergungsvertrag in einer Bestätigung zusammenstellt, kann der Gast diese archivieren. Kommt die Buchung mittels Übersendung eines Mietvertrages zustande (zu den Optionen der verbindlichen Buchung siehe oben 1.1), kann der Gast diesen kopieren und archivieren.
Leistungen / Preise
2. Art und Umfang der vom Vermieter geschuldeten Unterkunftsleistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag sowie aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die gebuchte Unterkunft maßgeblichen Objektbeschreibung. Zusätzliche Leistungen und Ausstattungsmerkmale sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Teil der Buchung geworden sind. Die Vermittlung erbringt gegenüber dem Gast ausschließlich die von ihr übernommenen Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen.
2.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist.
2.2 In der Regel sind die Kurtaxe und die Reiserücktrittskostenversicherung nicht im Preis enthalten. Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach der Satzung der Gemeinde Büsum. Pro Vertrag wird eine einmalige Buchungsgebühr (beinhaltet u. a. die Vertragserstellung, Spende zum Klimaschutz, Anreisepaket). Für Bettwäsche und Handtücher (1 Dusch- und 2 kleine Handtücher pro Person und Woche + Geschirrtücher) berechnen wir 23,- Euro pro Wäschepaket. Die Betten werden bezogen. Für Babyreisebetten (ohne Bettzeug & Matratze) und Babyhochstühle berechnen wir eine Gebühr von 12,– Euro pro Stück, inkl. Zustellung. Die Beherbergung von Haustieren wird in der Regel mit einer Pauschale von einmalig 30,- Euro berechnet. Für die Zustellung und Abholung von Gepäckstücken (Kofferservice) wird eine einmalige Gebühr i. H. v. 20,– Euro berechnet.
2.3 Die Bettwäsche und Handtücher sind – sofern nicht explizit erwähnt – nicht im Gesamtmietpreis inklusive.
Bezahlung
3. Bei Direktbuchungen über die Internetseite des Vermittlers kann mit Vertragsabschluss die gesamte Mietsumme per Kreditkarte oder wie nachfolgend bei Punkt 3.2 beschrieben per Rechnung gezahlt werden. Die dafür zur Verfügung stehenden Bezahloptionen sind auch auf der Internetseite bekannt gegeben.
3.1 Bei Buchungen über Partnerportale gelten die dort ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.
3.2 Bei Buchungen, die mehr als 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag erfolgen, ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Buchungspreises, mindestens jedoch 50,00 Euro, auf das angegebene Konto des Vermittlers zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Anreise fällig.
Bei Buchungen, die 42 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Anreisetag erfolgen, ist der gesamte Rechnungsbetrag zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
Wenn eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, kann die Vermittlung im Namen des Vermieters den Gast unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist zur Zahlung auffordern. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Eine weitere Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn diese nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Rücktritt
4. Bei Beherbergungsverträgen, die einen bestimmten Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das nachfolgend eingeräumte Stornierungsrecht bleibt hiervon unberührt.
4.1 Die Stornierung muss in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber der Vermittlung erklärt werden. Die Vermittlung ist im Namen des Vermieters zur Entgegennahme der Stornierung bevollmächtigt. Für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zugang der Stornierung bei der Vermittlung maßgeblich.
4.2 Der Vermieter räumt dem Gast folgende Stornierungsmöglichkeiten ein:
Bis einschließlich 29 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag beträgt die Stornierungs- und Bearbeitungspauschale 55,00 Euro. Ab dem 28. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag sowie bei Nichtanreise beträgt die pauschalierte Entschädigung 90 % des reinen Unterkunftspreises für diejenigen Übernachtungstage, die tatsächlich nicht anderweitig vermietet werden können. Die Kurabgabe sowie nicht in Anspruch genommene optionale Zusatzleistungen bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Zusätzlich wird eine Stornierungs- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 55,00 Euro berechnet.
4.3 Dem Gast bleibt es ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass dem Vermieter bzw. der Vermittlung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist oder die tatsächlich ersparten Aufwendungen höher ausfallen als bei der Pauschalierung berücksichtigt. Dies gilt auch für die Stornierungs- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 55,00 Euro. Übernachtungstage, die tatsächlich anderweitig vermietet werden, werden gemäß Punkt 4.2 nicht mit der pauschalierten Entschädigung berechnet.
4.4 Für Buchungen über Booking.com gelten die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Stornierungsbedingungen von Booking.com, soweit diese von den vorstehenden Regelungen abweichen.
Der Vermittler empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung des § 537 BGB.
Haftung / Obliegenheiten des Gastes
5. Für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände und Fahrzeuge der Gäste wird keine besondere Verwahrungsverpflichtung übernommen, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt. Eine Haftung des Vermieters oder der Vermittlung bei eigenem Verschulden richtet sich nach den nachfolgenden Haftungsregelungen.
5.1 Der Gast ist verpflichtet, festgestellte Mängel oder Leistungsstörungen während seines Aufenthalts unverzüglich nach deren Feststellung der Vermittlung mitzuteilen. Die Vermittlung ist vom Vermieter ausdrücklich zur Entgegennahme von Mängelanzeigen bevollmächtigt.
Die Mängelanzeige kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei dringenden Mängeln, insbesondere bei drohenden Folgeschäden, muss die Vermittlung unverzüglich informiert werden.
Dem Vermieter bzw. der Vermittlung ist eine angemessene Möglichkeit einzuräumen, den angezeigten Mangel zu prüfen und innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist Abhilfe zu schaffen.
Unterlässt der Gast schuldhaft eine rechtzeitige Mängelanzeige, können seine gesetzlichen Ansprüche insoweit eingeschränkt sein, als eine Abhilfe während des Aufenthalts bei rechtzeitiger Anzeige möglich gewesen wäre.
5.2 Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei Mängeln der Unterkunft bleiben hiervon unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich und nach den Umständen zumutbar, ist dem Vermieter bzw. der Vermittlung zunächst Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen.
5.3 Bei auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, im zumutbaren Umfang an deren Behebung mitzuwirken und vermeidbare Schäden möglichst gering zu halten.
5.4 Die Unterkunft darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Anzahl an Personen belegt werden. Kinder zählen als Personen mit. Eine nicht genehmigte Überbelegung kann den Vermieter gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur Beendigung des Vertrags berechtigen. Darüber hinaus kann für jede zusätzliche Person eine angemessene, der Buchung entsprechende Mehrvergütung verlangt werden.
5.5 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der Vermittlung und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Hunde dürfen im Sinne der Nachbarn nicht über einen längeren Zeitraum alleine in der Wohnung zurückgelassen werden. Bitte nehmen Sie den Hundekot, der möglicherweise auf dem Grundstück gemacht wird, umgehend auf und entsorgen diesen.
5.6 Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln und am Abreisetag besenrein, mit gespültem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Vom Gast oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden sind der Vermittlung unverzüglich mitzuteilen.
5.7 Die Vermittlung haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der von ihr selbst übernommenen Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Vermittlung oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung der Vermittlung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung des Vermieters aus dem Beherbergungsvertrag richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.8 Die Angaben zu den Ferienunterkünften beruhen teilweise auf Informationen der jeweiligen Eigentümer und werden von der Vermittlung mit angemessener Sorgfalt aufbereitet. Für die geschuldeten Eigenschaften der Unterkunft sind die bei Vertragsschluss vereinbarte Objektbeschreibung und die Buchungsbestätigung maßgeblich. Offensichtliche Schreib-, Druck- oder Rechenfehler können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berichtigt werden. Die gesetzlichen Ansprüche des Gastes wegen unrichtiger oder fehlender vereinbarter Eigenschaften bleiben hiervon unberührt.
5.9 Sofern in der Objektbeschreibung WLAN als Ausstattungsmerkmal aufgeführt ist, wird dem Gast für die Dauer seines Aufenthalts ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, eine lückenlose Netzabdeckung innerhalb sämtlicher Räume oder eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit werden nicht gewährleistet, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Die tatsächliche Leistung kann insbesondere von der Netzauslastung und den technischen Gegebenheiten des jeweiligen Anschlusses abhängen. Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei erheblichen oder länger andauernden Störungen bleiben unberührt.
5.10 Das Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen über Steckdosen, Leitungen oder sonstige Stromanschlüsse der Ferienunterkunft ist ohne ausdrückliche Freigabe durch den Vermieter oder die Vermittlung nicht gestattet. Elektrofahrzeuge dürfen nur an dafür vorgesehenen und freigegebenen Ladeeinrichtungen geladen werden. Verstößt der Gast schuldhaft gegen diese Regelung, hat er die dadurch tatsächlich entstandenen zusätzlichen Stromkosten sowie die von ihm verursachten Schäden und die erforderlichen Prüf-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten zu ersetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.11. Gegenstände, die in der Unterkunft zurückgelassen werden, werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Auf Wunsch des Gastes können aufgefundene Gegenstände auf dessen Kosten zurückgesandt werden. Hierbei können die tatsächlich anfallenden Versandkosten sowie angemessene, zuvor mitgeteilte Bearbeitungskosten berechnet werden. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass zurückgelassene oder verlorene Gegenstände aufgefunden werden. Für eine schuldhafte Beschädigung oder einen schuldhaften Verlust bereits aufgefundener Gegenstände gelten die allgemeinen Haftungsregelungen.
5.12. Innerhalb der Ferienunterkunft ist das Rauchen nicht gestattet. Verstößt der Gast schuldhaft gegen dieses Verbot, hat er die dadurch tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Kosten für Reinigung, Geruchsneutralisierung und Wiederherstellung sowie gegebenenfalls weitere nachweislich entstandene Schäden zu ersetzen. Außerdem ist der Gast verpflichtet, beim Rauchen außerhalb der Unterkunft darauf zu achten, dass kein Zigarettenrauch in die Unterkunft zieht.
5.13 Der Gast hat dem Vermieter, der Vermittlung oder von diesen beauftragten Personen den Zutritt zur Unterkunft zu ermöglichen, wenn dies zur Prüfung oder Beseitigung eines angezeigten Mangels, zur Durchführung notwendiger Reparaturen oder zur Abwehr von Schäden erforderlich ist.
Der Zutritt wird grundsätzlich vorher mit dem Gast abgestimmt. Bei Gefahr im Verzug darf die Unterkunft auch ohne vorherige Abstimmung betreten werden.
An- und Abreisezeiten
6. Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern keine frühere Freigabe durch die Vermittlung erfolgt.
Erfolgt die Anreise außerhalb der mitgeteilten Öffnungs- oder Übergabezeiten, ist der Gast verpflichtet, die Vermittlung rechtzeitig zu informieren und die Art der Schlüsselübergabe mit ihr abzustimmen.
Eine unterbliebene oder verspätete Anreise führt nicht automatisch zur Beendigung des Beherbergungsvertrags. Die Rechte des Vermieters bei Nichtanreise des Gastes richten sich nach Punkt 4 dieser AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Unterkunft am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Alle überlassenen Schlüssel, Transponder oder sonstigen Zugangsmittel sind vollständig zurückzugeben.
Bei schuldhaftem Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels hat der Gast die tatsächlich erforderlichen Kosten für dessen Ersatz zu tragen. Wenn aus objektiven Sicherheitsgründen ein Schloss oder Teile einer Schließanlage ausgetauscht werden müssen, können auch die hierfür notwendigen Kosten verlangt werden.
Verjährung
7. Für sämtliche Ansprüche der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Gerichtsstand
8. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
Datenschutz
9. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Ferienwohnungen Lilo Sattler zu entnehmen.
Unwirksamkeit
10. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 01.10.2026